Mietwohnungen
Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen der Immobilien Verwaltung Claus Kretzschmar (in der Folge Immobilien Verwaltung genannt):
Geschäftsbereich Hausverwaltung
Die Immobilien Verwaltung ist als Hausverwaltung beauftragt, für das angebotene Objekt zu werben und einen Geschäftsabschluss (Miete/Pacht) zu vermitteln. Das Angebot (Exposé) ist ausschließlich für den genannten Empfänger bestimmt. Vervielfältigung und Weitergabe des Exposés und anderer zur Verfügung gestellter Unterlagen zum Objekt sind aus rechtlichen Gründen nur mit Zustimmung der Immobilien Verwaltung möglich. Die Übersendung- bzw. Übergabe des Angebots, die Besichtigung etc. werden mit kaufmännischer Sorgfalt nachgewiesen. Die Abrechnung der Leistungen der Immobilien Verwaltung erfolgt nach der aktuellen Preisliste. Kosten und Auslagen der Immobilien Verwaltung werden, wenn nicht anders vereinbart, auf der Grundlage ihres Nachweises abgerechnet. Verhandlungen zum Angebot sind mit der Immobilien Verwaltung zu führen. Das Angebot kann unverbindliche Illustrationen, Maßangaben und Berechnungen enthalten. Es gelten ausschließlich die Bestimmungen des Mietvertrages/Pachtvertrages. Prospekthaftung ist ausgeschlossen. Sollten von anderer Seite Angebote zu demselben Objekt erfolgt sein, wird gebeten es der Immobilien Verwaltung mitzuteilen. Unsere Angebote sind freibleibend und bis zur Vereinbarung eines konkreten Abschluss eines Vertrages, der durch Immobilien Verwaltung, Interessent und Auftraggeber unterzeichnet ist, unverbindlich. Irrtum und Zwischenvermietung, -verpachtung, sind ausdrücklich möglich! Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ort der Geschäftsräume der Immobilien Verwaltung. Besichtigungen sind Bestandteil unserer Vermittlung und werden kaufmännisch nachgewiesen.