EnEV 2009

Der Gesetzgeber fordert...

Blickfang

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Aufgrund des Inkrafttretens der Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV 2009) am 1.10.2009 haben sich für die Wohneigentümer folgende neue Situationen ergeben:

a) die Bagatellgrenze bei Reparaturen wurde auf 10% gesenkt (Bauteilflächenregelung), d. h. falls am Haus z. B. mehr als 10% der Fenster getauscht werden müssen, hat der Gesamtaustausch aller Fenster zu erfolgen oder falls mehr als 10% des Außenputzes in Ordnung gebracht werden müssen, folgt Verpflichtung zur Gesamtwärmedämmung der Außenhaut nach EnEV. Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle wie z.B. die Erneuerung der Fassade, der Fenster oder des Daches werden die Bauteilanforderungen um etwa 30% verschärft. Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4- fache Neubau-Niveau zu sanieren. Nach einer Sanierung muss der Jahres-Primärenenergiebedarf des Gebäudes um 30 Prozent geringer sein und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein als davor.

b) bis Ende 2011 müssen alle "nackten Dächer" wärmegedämmt sein (Dämmung zwischen den Sparren oder die oberste Geschossdecke nach EnEV)

c) Heizung: Ungedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden, soweit sie zugänglich sind, Nachtspeicherheizungen sind schrittweise abzubauen,

d) erstmals drohen Kontrolle durch die Bauämter und Bezirksschornsteinfegermeister und saftige Bußgelder .

Die Situation wird dann weiter mit der EnEV 2011 verschärft, die vorsieht, die Energiebilanz der Wohnhäuser um ca. 30% zu verbessern.

Konsequenzen für Immobilieneigentümer

Es ergeben sich für die Eigentümer folgende Konsequenzen:

a) Eine einfache Substitutionen (Ersetzungen bei Fassade, Dach und Fenstern) sind in vielen Fällen nicht mehr zulässig. Es steigen die Investitionskosten.

b) Die Bereitstellen der finanziellen Mittel für die nach EnEV notwendigen Investitionen in der Zukunft (Erhöhung der Instandhaltungsrücklage, Sparen, Kreditbeschaffung, Wirtschaftsplanung ) ist zu planen, um keine bösen Überraschunten zu erleben.

c) Um die richtigen Dimensionen der Anforderungen nach EnEV zu beachten, wird in vielen Fällen die Nutzung eines Ingenieurs zur Berechnung/Planung/Kontrolle unumstößlich sein. Die EnEV ist in der Auslegung kaum durch einen Laien zu beherrschen.

d) Die Berücksichtigung der EnEV bei allen Instandhaltungsmaßnahmen ist notwendig, um nicht in Bußgeldfallen zu tappen.

e) Dort, wo die Dächer noch nicht gedämmt sind, läuft die Zeit ab. Es sollte also 2010 oder spätestens 2011 investiert werden.

Der einzige Trost für die Eigentümer ist, dass dadurch in der Zukunft Energiekosten gespart werden könnten. Ob eine Refinanzierung durch Mieterhöhungen (falls das Eigentum vermietet ist) machbar ist, wird der Markt zeigen.

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